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Argumente von Prof. Dr. Karl Lauterbach
zur Bürgerversicherung

 
  1. Die Bürgerversicherung betrifft die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.
  2. Sie umfasst alle Bürgerinnen und Bürger. Die heutige Ungleichbehandlung für privat Versicherte (wie Beamte, Selbstständige und Besserverdienende) wird abgeschafft.
  3. Die Bürgerversicherung senkt die Beitragssätze und schafft damit eine Entlastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  4. Die Entlastung kommt zustande durch die Versicherungsbeiträge auf die hohen Einkommen der bisher privat Versicherten und Beiträge auf andere Einkünfte (insbesondere Zinseinkommen und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)
  5. Gewinner sind Familien, Rentner und Geringverdiener.
  6. Höhere Belastungen entstehen für Personen mit hohen Zinseinkommen.
  7. Die Bürgerversicherung belebt die Konjunktur, da die Gewinner typischerweise hohe Konsumausgaben haben.
  8. Die Bürgerversicherung kommt ohne Steuererhöhung aus.

Was ist die Bürgerversicherung?

Im Kern besteht die Bürgerversicherung aus zwei Teilen:

  1. Ausweitung der solidarischen Krankenversicherung auf alle Bürger.
  2. Ausweitung der Berechnung der Beiträge auf möglichst alle Einkommensarten (gemäß der Nahles-Kommission sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung allerdings ausgenommen). Insbesondere kommen also Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Kapital (Zinsen) hinzu. Die Freibeträge sind so hoch, dass ein Ehepaar rund 90.000 Euro Kapitalvermögen aufweisen müsste, bevor es zusätzliche Beiträge entrichtet. Wichtig: Es werden nur Beiträge auf den Zinsanteil erhoben, nicht auf das Kapital selbst.

Warum sind diese beiden Maßnahmen wichtig?

  1. • Die Ausweitung auf alle Bürger sorgt dafür, dass die Privilegien für privat Versicherte auslaufen. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge nach dem Krankheitszustand bezahlt. Daher wechseln vorwiegend junge gesunde Versicherte in die PKV. Alte, Kranke und sozial Benachteiligte können nicht in die PKV wechseln und stützen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenseitig.
  2. • Die Ausweitung auf alle Einkommensarten beseitigt die Ungerechtigkeit, dass heute jemand mit 1500 Euro Lohn und 1500 Euro Zinseinkommen nur halb so hohe Beiträge entrichtet, wie jemand mit 3000 Euro Lohn. Beide sind jedoch finanziell gleich leistungsstark. In der Bürgerversicherung bezahlt jeder nach
  1. gleich leistungsstark. In der Bürgerversicherung bezahlt jeder nach seinem gesamten Einkommen.

Was ändert sich für die Versicherten?

Die Bürgerversicherung wird in der Praxis als ein „Tarif Bürgerversicherung" angeboten. Dieser Tarif sieht vor, dass

    1. die Beiträge nach dem gesamten Einkommen erhoben werden.
    2. alle Krankenkassen alle Mitglieder mit dem Wunsch zum Kassenwechsel aufnehmen müssen und niemanden ablehnen dürfen (sog. Kontrahierungszwang)
    3. Ehegatten ohne Einkommen und Kinder frei mitversichert sind.

In der Praxis wird sich für die derzeit gesetzlich Versicherten im Ablauf nichts ändern. Ihre Krankenkassen würde sie in den Tarif Bürgerversicherung umschreiben, Leistungen bleiben unverändert.

Für Privat Versicherte ändert sich insbesondere, dass sie in den Tarif Bürgerversicherung wechseln können. Entweder bei ihrer eigenen privaten Krankenkasse oder bei jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse. Sie können jedoch auch in ihrem bisherigen Tarif (orientiert am Alter beziehungsweise Morbidität) verbleiben, so dass kein Zwang zum Wechseln besteht.

Neu Versicherte (also Jugendliche und Berufsanfänger) können sich eine Krankenkasse aussuchen wie bisher, erweitert um das Angebot, auch eine private Krankenkasse wählen zu können. Sie schließen bei der Kasse ihrer Wahl einen Tarif Bürgerversicherung ab.

Beamte, Selbstständige, Besserverdienende (also die Gruppen, die bisher in die PKV wechselten), können dies nicht mehr tun. Sie bleiben im Tarif Bürgerversicherung und somit in der Solidargemeinschaft. Der Tarif kann natürlich auch bei einem PKV-Unternehmen abgeschlossen werden.

Wichtig ist, dass auch die PKV-Unternehmen den Tarif Bürgerversicherung anbieten können. Damit haben sie nicht mehr wie bisher eine Gruppe von 10% der Bevölkerung als Kunden, sondern als Potential die gesamte Bevölkerung. Allerdings müssen sie den Tarif Bürgerversicherung anbieten. Das alte Geschäftsmodell läuft aus.

Ist die Bürgerversicherung nicht nur ein Versuch, an das Geld der PKV zu kommen?

Nein. Die PKV lebt derzeit von einem ungerechten System, indem sie gesündere und wohlhabendere Personen aufnimmt. Damit kann sie insbesondere für jüngere Versicherte mit höheren Einkommen für diese Bevölkerungsgruppen relativ günstige Tarife anbieten. Diese entziehen sich der Solidargemeinschaft. Es besteht hier also schon seit Jahren ein Gerechtigkeitsproblem im deutschen Krankenversicherungssystem mit der Zweiteilung in Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung.

Die Altersrückstellungen der PKV bleiben deren Versicherten auch in der Bürgerversicherung erhalten, beispielsweise als umgewandelte Lebensversicherung.

Ist die Bürgerversicherung eine Einheitsversicherung?

Nein. In der Bürgerversicherung kann jeder Versicherte jede Krankenkasse wählen. Also können dann auch alle gesetzlich Versicherten in eine Private Krankenkasse wechseln, sofern sie möchten. Die Auswahl an Krankenkassen vergrößert sich somit. Alle Krankenkassen müssen den „Tarif Bürgerversicherung" anbieten.

Der Vorwurf der Einheitsversicherung wird oftmals von Vertretern der PKV erhoben. Sie sehen ihr Versicherungsmodell als Alternative im Wettbewerb. Dies ist jedoch unsinnig, da derzeit kein Wettbewerb besteht. Weder konkurrieren PKV Unternehmen untereinander noch besteht echter Wettbewerb zu gesetzlichen Krankenkassen. Das gesamte PKV-System basiert auf dem Abschöpfen von guten Risiken, da heißt der Versicherung von Personen, die weniger krank sind, weniger Kinder mitversichert haben und höheres Einkommen aufweisen.

Wer gewinnt und wer verliert?

Berechnungen haben gezeigt, dass insbesondere Familien und Rentner ohne zusätzliche Einkünfte von der Bürgerversicherung profitieren, da sich die Absenkung des Beitragssatzes unmittelbar bei ihnen als geringerer Beitrag auswirkt. Je nach Ausgestaltung würden die Beiträge um 1,8 Prozentpunkte sinken. Auch Arbeitgeber profitieren, da sie weniger Beiträge entrichten müssen.

Höhere Beiträge haben alle diejenigen zu entrichten, die über hohe Zinseinkünfte und zusätzliche Einkommen aus selbstständiger Arbeit verfügen.

Die Beitragsbemessungsgrenze bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen, derzeit monatliches Einkommen von 3535 €, bleibt erhalten.

Gefährdet die Bürgerversicherung Arbeitsplätze?

Dies wird von der CDU und von führenden Vertretern der Wirtschaft immer wieder als Argument gegen die Bürgerversicherung vorgebracht. Das Argument lautet, dass die Bürgerversicherung keine Abkoppelung der Unternehmen aus der Finanzierung der Krankenversicherung herstellt. Übersehen wird, dass das Gegenmodell der Kopf-pauschalen auch keine Entlastung der Unternehmen bringt, da dort die derzeitigen Lohnnebenkosten einfach als Lohnkosten umdefiniert werden.

Zudem führt die Bürgerversicherung insbesondere für die unteren Einkommensgruppen zu höheren Nettolöhnen, die dann unmittelbar in Konsum umgesetzt werden. Diese Steigerung der Binnennachfrage wird zu neuen Arbeitsplätzen führen. Weiterhin werden auch die Abgaben der Arbeitgeber direkt gesenkt. Dies sichert die Arbeitsplätze.