Die Bürgerversicherung betrifft die Krankenversicherung und die
Pflegeversicherung.
Sie umfasst alle Bürgerinnen und Bürger. Die heutige
Ungleichbehandlung für privat Versicherte (wie Beamte, Selbstständige
und Besserverdienende) wird abgeschafft.
Die Bürgerversicherung senkt die Beitragssätze und schafft damit
eine Entlastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Entlastung kommt zustande durch die Versicherungsbeiträge auf
die hohen Einkommen der bisher privat Versicherten und Beiträge auf
andere Einkünfte (insbesondere Zinseinkommen und Einkommen aus
selbstständiger Tätigkeit)
Gewinner sind Familien, Rentner und Geringverdiener.
Höhere Belastungen entstehen für Personen mit hohen
Zinseinkommen.
Die Bürgerversicherung belebt die Konjunktur, da die Gewinner
typischerweise hohe Konsumausgaben haben.
Die Bürgerversicherung kommt ohne Steuererhöhung aus.
Was ist die Bürgerversicherung?
Im Kern besteht die Bürgerversicherung aus zwei Teilen:
- Ausweitung der solidarischen Krankenversicherung auf alle Bürger.
- Ausweitung der Berechnung der Beiträge auf möglichst alle
Einkommensarten (gemäß der Nahles-Kommission sind Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung allerdings ausgenommen). Insbesondere kommen
also Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Kapital
(Zinsen) hinzu. Die Freibeträge sind so hoch, dass ein Ehepaar rund
90.000 Euro Kapitalvermögen aufweisen müsste, bevor es zusätzliche
Beiträge entrichtet. Wichtig: Es werden nur Beiträge auf den Zinsanteil
erhoben, nicht auf das Kapital selbst.
Warum sind diese beiden Maßnahmen wichtig?
• Die Ausweitung auf alle Bürger sorgt dafür, dass die
Privilegien für privat Versicherte auslaufen. In der Privaten
Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge nach dem Krankheitszustand
bezahlt. Daher wechseln vorwiegend junge gesunde Versicherte in die PKV.
Alte, Kranke und sozial Benachteiligte können nicht in die PKV wechseln
und stützen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
gegenseitig.
• Die Ausweitung auf alle Einkommensarten beseitigt die
Ungerechtigkeit, dass heute jemand mit 1500 Euro Lohn und 1500 Euro
Zinseinkommen nur halb so hohe Beiträge entrichtet, wie jemand mit 3000
Euro Lohn. Beide sind jedoch finanziell gleich leistungsstark. In der
Bürgerversicherung bezahlt jeder nach
- gleich leistungsstark. In der
Bürgerversicherung bezahlt jeder nach seinem gesamten Einkommen.
Was ändert sich für die
Versicherten?
Die Bürgerversicherung wird
in der Praxis als ein „Tarif Bürgerversicherung" angeboten. Dieser Tarif
sieht vor, dass
- die Beiträge nach dem gesamten
Einkommen erhoben werden.
- alle Krankenkassen alle Mitglieder mit
dem Wunsch zum Kassenwechsel aufnehmen müssen und niemanden ablehnen
dürfen (sog. Kontrahierungszwang)
- Ehegatten ohne Einkommen und Kinder
frei mitversichert sind.
In der Praxis wird sich für
die derzeit gesetzlich Versicherten im Ablauf nichts ändern. Ihre
Krankenkassen würde sie in den Tarif Bürgerversicherung umschreiben,
Leistungen bleiben unverändert.
Für Privat Versicherte
ändert sich insbesondere, dass sie in den Tarif Bürgerversicherung
wechseln können. Entweder bei ihrer eigenen privaten Krankenkasse oder bei
jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse. Sie können jedoch auch in ihrem
bisherigen Tarif (orientiert am Alter beziehungsweise Morbidität)
verbleiben, so dass kein Zwang zum Wechseln besteht.
Neu Versicherte (also
Jugendliche und Berufsanfänger) können sich eine Krankenkasse aussuchen
wie bisher, erweitert um das Angebot, auch eine private Krankenkasse
wählen zu können. Sie schließen bei der Kasse ihrer Wahl einen Tarif
Bürgerversicherung ab.
Beamte, Selbstständige,
Besserverdienende (also die Gruppen, die bisher in die PKV wechselten),
können dies nicht mehr tun. Sie bleiben im Tarif Bürgerversicherung und
somit in der Solidargemeinschaft. Der Tarif kann natürlich auch bei einem
PKV-Unternehmen abgeschlossen werden.
Wichtig ist, dass auch die
PKV-Unternehmen den Tarif Bürgerversicherung anbieten können. Damit haben
sie nicht mehr wie bisher eine Gruppe von 10% der Bevölkerung als Kunden,
sondern als Potential die gesamte Bevölkerung. Allerdings müssen sie den
Tarif Bürgerversicherung anbieten. Das alte Geschäftsmodell läuft aus.
Ist die
Bürgerversicherung nicht nur ein Versuch, an das Geld der PKV zu kommen?
Nein. Die PKV lebt derzeit
von einem ungerechten System, indem sie gesündere und wohlhabendere
Personen aufnimmt. Damit kann sie insbesondere für jüngere Versicherte mit
höheren Einkommen für diese Bevölkerungsgruppen relativ günstige Tarife
anbieten. Diese entziehen sich der Solidargemeinschaft. Es besteht hier
also schon seit Jahren ein Gerechtigkeitsproblem im deutschen
Krankenversicherungssystem mit der Zweiteilung in Gesetzliche
Krankenversicherung und Private Krankenversicherung.
Die Altersrückstellungen
der PKV bleiben deren Versicherten auch in der Bürgerversicherung
erhalten, beispielsweise als umgewandelte Lebensversicherung.
Ist die
Bürgerversicherung eine Einheitsversicherung?
Nein. In der
Bürgerversicherung kann jeder Versicherte jede Krankenkasse wählen. Also
können dann auch alle gesetzlich Versicherten in eine Private Krankenkasse
wechseln, sofern sie möchten. Die Auswahl an Krankenkassen vergrößert sich
somit. Alle Krankenkassen müssen den „Tarif Bürgerversicherung" anbieten.
Der Vorwurf der
Einheitsversicherung wird oftmals von Vertretern der PKV erhoben. Sie
sehen ihr Versicherungsmodell als Alternative im Wettbewerb. Dies ist
jedoch unsinnig, da derzeit kein Wettbewerb besteht. Weder konkurrieren
PKV Unternehmen untereinander noch besteht echter Wettbewerb zu
gesetzlichen Krankenkassen. Das gesamte PKV-System basiert auf dem
Abschöpfen von guten Risiken, da heißt der Versicherung von Personen, die
weniger krank sind, weniger Kinder mitversichert haben und höheres
Einkommen aufweisen.
Wer gewinnt und wer
verliert?
Berechnungen haben gezeigt,
dass insbesondere Familien und Rentner ohne zusätzliche Einkünfte von der
Bürgerversicherung profitieren, da sich die Absenkung des Beitragssatzes
unmittelbar bei ihnen als geringerer Beitrag auswirkt. Je nach
Ausgestaltung würden die Beiträge um 1,8 Prozentpunkte sinken. Auch
Arbeitgeber profitieren, da sie weniger Beiträge entrichten müssen.
Höhere Beiträge haben alle
diejenigen zu entrichten, die über hohe Zinseinkünfte und zusätzliche
Einkommen aus selbstständiger Arbeit verfügen.
Die
Beitragsbemessungsgrenze bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen,
derzeit monatliches Einkommen von 3535 €, bleibt erhalten.
Gefährdet die
Bürgerversicherung Arbeitsplätze?
Dies wird von der CDU und
von führenden Vertretern der Wirtschaft immer wieder als Argument gegen
die Bürgerversicherung vorgebracht. Das Argument lautet, dass die
Bürgerversicherung keine Abkoppelung der Unternehmen aus der Finanzierung
der Krankenversicherung herstellt. Übersehen wird, dass das Gegenmodell
der Kopf-pauschalen auch keine Entlastung der Unternehmen bringt, da dort
die derzeitigen Lohnnebenkosten einfach als Lohnkosten umdefiniert werden.
Zudem führt die
Bürgerversicherung insbesondere für die unteren Einkommensgruppen zu
höheren Nettolöhnen, die dann unmittelbar in Konsum umgesetzt werden.
Diese Steigerung der Binnennachfrage wird zu neuen Arbeitsplätzen führen.
Weiterhin werden auch die Abgaben der Arbeitgeber direkt gesenkt. Dies
sichert die Arbeitsplätze. |