Am 1. Mai 2004
wird sich die Europäische Union um 10 weitere Mitglieder erweitern – die
größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union, die sich auf
der Basis des Artikels 49 EU-Vertrag schon fünfmal erweitert hat.
Nach Artikel 49
EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Grundsätze der
Freiheit, der Demokratie sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten und
die Rechtsstaatlichkeit achtet, die Mitgliedschaft in der Union
beantragen. Folgende Länder
werden am 1. Mai hinzukommen: Ungarn, Polen, Tschechien, Slowenien, die
Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Malta und Zypern. Mit Bulgarien und
Rumänien wird bereits über eine Aufnahme verhandelt – andere Staaten haben
Beitrittsgesuche gestellt, die nach klaren und fairen Kriterien geprüft
werden.
Durch die EU Erweiterung wird die Spaltung des Kontinents
überwunden. Diese Entwicklung ist wirtschaftlich wie politisch eine große
Chance für Europa und sichert den inneren und äußeren Frieden.
Vorteile der Erweiterung:
- Seit der europäischen
Einigung gibt es in Europa eine lange Ära von Frieden, Demokratie und
Wachstum. Es liegt in unserem Interesse, die neuen Demokratien in Mittel-
und Osteuropa in diesen Prozess einzubeziehen, um Stabilität und
Sicherheit für Europa zu garantieren. - Mit der Erweiterung entsteht in Europa der
größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt, in dem rund 450 Millionen
Mitglieder leben. - Die Beitrittsländer haben hohe Wachstumsraten,
Deutschland wird aufgrund seiner geographischen Nähe zu diesen Staaten
besonders von der Importnachfrage profitieren. - Inzwischen haben die Warenumsätze deutscher
Firmen in den Beitrittsstaaten die zusammengefassten Umsätze in den USA
und Kanada übertroffen. - Die Umwelt gewinnt: Mit der Erweiterung
gelten die hohen Umweltstandards der EU auch in den neuen Mitgliedstaaten:
Z.B. muss die Luftverschmutzung eingedämmt werden, die
Kernkraftwerkstechnik muss den EU-Sicherheitskriterien genügen.
Herausforderungen:
- Grundsätzlich
garantiert die EU die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
innerhalb der Gemeinschaft. Um eine unkontrollierte Zuwanderung von
Arbeitskräften aus den Beitrittsstaaten zu vermeiden, hat die
Bundesregierung eine siebenjährige Übergangsfrist bei der
Arbeitnehmerfreizügigkeit durchgesetzt. - Eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der
EU wird es bei der Kriminalitätsbekämpfung geben. Alle EU-Staaten sind
verpflichtet, Terrorismus, Menschenhandel und Drogenkriminalität schon an
ihren Außengrenzen zu bekämpfen; die EU unterstützt die neuen Mitglieder
durch Ausbildung und Ausstattung von Polizei und Justiz. „Wir
haben bereits jetzt einen regen Handel mit den Beitrittsländern. Der wird
nach deren Beitritt weiter zunehmen. Für NRW bedeutet die Osterweiterung
weitaus mehr Chancen als Risiken“, meint NRW-Ministerpräsident Peer
Steinbrück. Damit die Osterweiterung nicht zu einem Steuerdumping in
Europa führt, setzt sich die Bundesregierung für eine Koordinierung der
Steuerpolitik auf europäische Ebene ein.